An den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Brauerstraße 30 76137 Karlsruhe Telefax (07 21) 81 91 - 5 90 Strafanzeige gegen alle Mitglieder der Bundesregierung
wegen Verdachts auf
Beihilfe/Mittäterschaft an einem völkerrechtswidrigem Angriffskrieg (§80
StGB) sowie weiterer Straftaten (§ 80 StGB. Verbot eines Angriffskrieges. Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26
Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein
soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik
Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit
Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft).
March, den 20.3.2003 Sehr geehrter Herr Nehm, hiermit erstatte ich Anzeige nach §80StGB.
-
Gewährung von Überflugrechten
und Durchmarschrechten -
Nichtschliessung der
Angriffsbasen und Kontrollzentralen in Deutschland Ramstein, Eucon(Stuttgart)
etc. -
Angriffssteuerung durch
deutsche Soldaten in den Awacs über der Türkei, die technisch nicht von
Luftraumüberwachung der Türkei trennbar ist -
Bereitstellung diverser
rückwärtiger Dienste und Logistik (von Spürpanzern in Kuwait, Lieferung von
Ausrüstungen (u.a. „Patriot“) bis zur Verwundetenversorgung
Mit freundlichen Grüßen und in Erwartung Ihres
schnellstmöglichen Handelns Andreas Hauß Bachstr. 16 79232 March
|