Armin Fiand

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Rechtsanwalt

Minsbekweg 4 a

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Armin Fiand, Minsbekweg 4 a, 22399 Hamburg

 

Generalbundesanwalt

beim Bundesgerichtshof

Postfach 2720

 

76014 Karlsruhe

 

3 ARP 16/03-3

 

 

 

 

05. Februar 2003

 

 

 

Mit Schriftsatz vom 08.Januar 2003 habe ich Strafanzeige erstattet

 

gegen

 

den Bundeskanzler Gerhard Schröder, den Bundesaußenminister Joschka Fischer und den Bundesverteidigungsminister Dr. Peter Struck

 

wegen der Teilnahme Deutschlands an der Vorbereitung eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen den Irak, § 80 StGB.

 

Ich erweitere diese Anzeige dahin, daß sie sich nunmehr auch richtet gegen

 

·        den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, George W. Bush, The White House,1600 Pennsylvania Avenue NW, Washington, DC 20500

 

sowie folgende europäische Staats- und Regierungschefs:

 

·        Tony Blair, Premierminister von Großbritannien, 10 Downing Street, SWIA 2 AA London, Großbritannien,

 

·        Vaclav Havel, (ehemaliger) Präsident der Tschechischen Republik, Hradschin, 11908 Praha 1, Tschechische Republik,

 

·        Silvio Berlusconi, Ministerpräsident von Italien, Piazza Colonna 370, 00187 Rom, Italien,

 

·        Leszek Miller, Ministerpräsident von Polen, al. Ujazdowskie 1/3, 00-583 Warschau, Polen,

 

·        José Manuel Durão Barroso, Ministerpräsident von Portugal, Lissabon, Portugal,

 

·        José María Aznar, Ministerpräsident von Spanien, Complejo de la Edf. Semillas, 28071, Spanien,

 

·        Peter Medgyessy, Ministerpräsident von Ungarn, Kossuth Lajos ter 1-3, 1055 Budapest, Budapest, Budapest fovaros, Ungarn,

 

·        Anders Fogh Rasmussen, Ministerpräsident von Dänemark, Christiansborg, Prins Jorgens Gaard 11, DK-1218 Kopenhagen, Dänemark,

 

 

Begründung:

 

Nach § 5 StGB gilt das deutsche Strafrecht, unabhängig vom Recht des Tatorts, für eine Reihe von Taten, die im Ausland begangen werden. Im Katalog der Taten ist an erster Stelle genannt

 

die Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80).

 

 

Täter im Sinne des § 80 StGB kann hiernach jeder sein, auch ein Ausländer; Tatort kann auch das Ausland sein (Tröndle/Fischer, Kommentar zum Strafgesetzbuch, 49. Auflage, Randnote 8 zu § 80 StGB).

 

Daß die Vereinigten Staaten von Amerika ebenso wie Großbritannien einen Angriffskrieg gegen den Irak vorbereiten, ist offenkundig. Ebenso offenkundig ist, daß sich die Bundesrepublik Deutschland, ginge es nach dem Willen der USA und Großbritanniens, am Krieg gegen den Irak beteiligen soll. Dieser Krieg, auch wenn er als Präventivschlag deklariert wird, ist ein Angriffskrieg. Er ist völkerrechtswidrig. Das habe ich in meiner Strafanzeige vom 08.01.2003 ausführlich dargestellt, indem ich mich auf die zutreffenden Ausführungen bezogen habe, mit denen Frau Rechtsanwältin Dr. Evelyn Kenzler die Anzeige ihres Mandanten Wolfgang Gehrcke gegen Bundeskanzler Gerhard Schröder vom 16. Dezember 2002 begründet hat.

 

Die europäischen Regierungschefs Tony Blair (Großbritannien), Silvio Berlusconi (Italien), José María Aznar (Spanien), José Manuel Durão Barroso (Portugal), Peter Medgyessy (Ungarn), Leszek Miller (Polen) und Anders Fogh Rasmussen (Dänemark) haben sich in einem gemeinsamen, unter anderem im redaktionellen Teil des „Handelsblatts“ vom 30.01.2003 veröffentlichten, Aufruf hinter die Irak-Politik des amerikanischen Präsidenten George W. Bush gestellt und dessen Absichten und Pläne gebilligt.

 

Der Aufruf hat folgenden Wortlaut (Quelle: Spiegel Online 30. Januar 2003, 12:03)

„Die wahren Bande zwischen den Vereinigten Staaten und Europa sind die Werte, die wir teilen: Demokratie, persönliche Freiheit, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Diese Werte überquerten den Atlantik mit jenen Menschen, die von Europa aufbrachen, um beim Aufbau der USA zu helfen. Heute sind sie bedroht wie nie zuvor.

Die Angriffe vom 11. September zeigen, wie sehr Terroristen die Feinde unserer gemeinsamen Werte bereit sind, diese Werte zu zerstören. Dieses Verbrechen war ein Angriff auf uns alle. Regierungen und Völker in den Vereinigten Staaten und Europa haben diese Prinzipien mit aller Entschlossenheit verteidigt und somit die Kraft ihrer Überzeugungen bewiesen. Die transatlantischen Bande sind Garant unserer Freiheit. Das gilt heute mehr als jemals zuvor.

Die Beziehung zwischen uns Europäern und den Vereinigten Staaten hat so manche Bewährungsprobe überstanden. Zum großen Teil dank des Muts, der Großzügigkeit und der Weitsicht der Amerikaner wurde Europa im 20. Jahrhundert gleich zwei Mal von Tyrannei befreit: von Nazi- Herrschaft und Kommunismus. Auch dank der dauerhaften Zusammenarbeit zwischen Europa und den Vereinigten Staaten haben wir Frieden und Freiheit auf unserem Kontinent bewahren können. Das transatlantische Verhältnis darf der anhaltenden Bedrohung der Weltsicherheit durch das irakische Regime nicht zum Opfer fallen.

Mehr denn je ist in der heutigen Welt geboten, Einheit und Zusammenhalt zu bewahren. Wir wissen, dass der Erfolg im täglichen Kampf gegen Terrorismus und Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen die unbeirrte Entschlossenheit und den festen internationalen Zusammenhalt all jener Länder erfordert, denen Freiheit etwas wert ist.

Das irakische Regime und seine Massenvernichtungswaffen sind eine klare Bedrohung für die Weltsicherheit. Vor allem die Vereinten Nationen haben diese Gefahr erkannt. Wir alle sind der Resolution 1441 des Uno-Sicherheitsrats verpflichtet. Sie ist einstimmig angenommen worden. Wir Europäer haben seitdem immer wieder unseren Rückhalt für die Resolution 1441 bekräftigt sowie unseren Wunsch, eine Lösung über die Uno zu suchen. Auf dem Nato-Gipfel in Prag und auf dem Gipfel des Europäischen Rats in Kopenhagen haben wir unsere Unterstützung für den Sicherheitsrat unterstrichen.

Auf diese Weise haben wir klar, fest und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass wir die Welt von der Gefahr der Massenvernichtungswaffen Saddam Husseins befreien wollen. Gemeinsam müssen wir darauf bestehen, dass sein Regime entwaffnet wird. Die Solidarität, der Zusammenhalt und die Entschlossenheit der internationalen Gemeinschaft sind unsere größte Hoffnung, dieses Ziel auf friedlichem Wege zu erreichen. Unsere Stärke liegt in unserer Einigkeit.

Die Kombination aus Massenvernichtungswaffen und Terrorismus stellt eine Bedrohung mit unkalkulierbaren Folgen dar. Sie geht jeden von uns an. Die Resolution 1441 ist Saddam Husseins letzte Chance für eine Entwaffnung mit friedlichen Mitteln. An ihm liegt es, eine größere Konfrontation zu vermeiden. Bedauerlicherweise haben die Uno- Inspektoren in dieser Woche bestätigt, dass sein wohl bekanntes Verhaltensmuster der Täuschung, der Leugnung und der Unwilligkeit, sich der Resolution des Uno-Sicherheitsrats zu beugen, ungebrochen ist.

Europa liegt nicht im Streit mit dem irakischen Volk, dem ersten Opfer des derzeitigen brutalen Regimes im Irak. Unser Ziel ist die Wahrung von Frieden und Sicherheit in der Welt, indem wir sicherstellen, dass dieses Regime seine Massenvernichtungswaffen aufgibt. Unsere Regierungen haben die gemeinsame Verantwortung, sich dieser Bedrohung zu stellen. Tatenlosigkeit hieße, unseren eigenen Bürgern und der gesamten Welt den Rücken zuzukehren.

Die Charta der Vereinten Nationen verpflichtet den Sicherheitsrat, weltweit Frieden und Sicherheit zu bewahren. Um das zu leisten, muss der Sicherheitsrat seine Glaubwürdigkeit erhalten, indem er fest zu seinen Resolutionen steht. Wir können einem Diktator nicht erlauben, diese Resolutionen systematisch zu verletzen. Andernfalls verliert der Sicherheitsrat seine Glaubwürdigkeit. Dies schadet dem Weltfrieden.

Wir sind zuversichtlich, dass der Sicherheitsrat seiner Verantwortung gerecht wird."

 

 

In der "Handelsblatt"-Fassung fehlt als Unterzeichner der tschechische Präsident Vàclav Havel. Dieser hat sich laut Chefredakteur Bernd Ziesemer erst am Abend des 29.01.2003 kurzfristig entschlossen zu unterzeichnen. Zu diesem Zeitpunkt war der Druck der Zeitung schon angelaufen (Quelle: wie zuvor).

 

Seit den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen in den Jahren 1945 – 1949 ist anerkannt, daß die Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Führung eines Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge, Vereinbarungen oder Zusicherungen oder Teilnahme an einem gemeinsamen Plan oder einer Verschwörung zur Ausführung einer der vorgenannten Handlungen Verbrechen gegen den Frieden darstellen.

 

Das Prinzip der Immunität von Staaten und Staatsoberhäuptern steht der Strafverfolung der angezeigten Staats- und Regierungschefs nicht entgegen.

 

In den Statuten des Straftribunals für das frühere Jugoslawien (JCTY) heißt es, daß die amtliche Stellung eines Beschuldigten - “ob als Staats-oder Regierungschef oder als verantwortlicher Amtsträger der Regierung” - diesen nicht der strafrechtlichen Verantwortung enthebt und auch nicht als Strafmilderungsgrund gilt.

 

Übereinstimmend hiermit ist in den Statuten des Internationalen Strafgerichtshofs (ICJ) geregelt:

 

Artikel 27

Unerheblichkeit der amtlichen Eigenschaft

 

(1)          Dieses Statut gilt gleichermaßen für alle Personen, ohne jeden Unterschied nach amtlicher Eigenschaft. Insbesondere enthebt die amtliche Eigenschaft als Staats- oder Regie­rungschef, als Mitglied einer Regierung oder eines Parlaments, als gewählter Vertreter oder als Amtsträger einer Regierung eine Person nicht der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach diesem Statut und stellt für sich genommen keinen Strafmilderungsgrund dar.

 

(2)          Immunitäten oder besondere Verfahrensregeln, die nach innerstaatlichem Recht oder nach dem Völkerrecht mit der amtlichen Eigenschaft einer Person verbunden sind, hindern den Gerichtshof nicht an der Ausübung seiner Gerichtsbarkeit über eine solche Person.

 

 

Diese Sichtweise entspricht der Fortentwicklung, die das Völkerrecht seit dem Zweiten Weltkrieg genommen hat.

 

 

 

Ich bitte, mir den Eingang meiner erweiterten Strafanzeige zu bestätigen.

 

 

( Fiand )