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http://www2.pds-online.de/bt/presse/1995/08/19950823-001.htm

Datum : 23.08.1995
Nr.   : 471
Thema : Gysi / Medien


Berliner Zeitung gegen Gregor Gysi - Prozeß vertagt

Die Pressesprecherin der PDS im Bundestag, Christine Hempel erklärt:

Die Berliner Zeitung hatte sich nach einer entsprechenden Veröffentlichung schriftlich verpflichtet, nie wieder zu behaupten, daß Gregor Gysi ein »Stasi-Spitzel« gewesen sei. Mit großer Ankündigung im eigenen Blatt teilte sie Ende Juni 95 mit, daß sie Klage gegen Gregor Gysi vor dem Landgericht in Berlin erheben werde. Sie wollte festgestellt wissen, daß sie an die alte Erklärung nicht mehr gebunden sei und künftig das Recht habe, Gregor Gysi wieder einen »Stasi-Spitzel« zu nennen. Als Beleg für eine entsprechende Berechtigung legte die Berliner Zeitung dem Landgericht in Berlin das Gauck Gutachten vor. In der Verhandlung am 22.8.95 vor dem Landgericht in Berlin gab das Gericht deutlich zu erkennen, daß es die Absicht habe die Klage der Berliner Zeitung abzuweisen. Das Gericht wies darauf hin, daß es im Gutachten keine neuen Erkenntnisse gäbe, die die Aufhebung der Verpflichtungserklärung der Berliner Zeitung rechtfertigen würde. Daraufhin stellte die Berliner Zeitung einen Hilfsantrag dergestalt, daß es ihr zumindest eingeschränkt erlaubt sein müsse, im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Gauck-Gutachten Gregor Gysi einen »Stasi-Spitzel« nennen zu dürfen. Sie war der Meinung, daß ihr das gleiche Recht zustünde wie der Gauckbehörde. Aufgrund des Hilfsantrages konnte keine Entscheidung ergehen, da Gregor Gysi nunmehr das Recht zur Stellungnahme zum Hilfsantrag eingeräumt werden muß. Das Gericht hat sich deshalb vertagt.

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